Firma MALG

Herstellung von Indiaca-Produkte und Lohnarbeit

 Verkaufsbedingungen  

Unsere Verkäufe erfolgen zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und ihrer evtl. Ergänzung bzw. Änderung in unseren schriftlichen Angeboten oder Auftragsbestätigungen.

Lieferung erfolgt ab Werk, ausschließlich Verpackung. Der Versand erfolgt in jedem Fall, auch bei frachtfrei vereinbarter Lieferung, auf Gefahr des Empfängers.

Verpackung wird berechnet.

Gewichtsangaben unserer Artikel sind nur pauschal und unverbindlich zu betrachten. Bei den von uns angegebenen Gewichten müssen wir uns aus betriebstechnischen Gründen Abweichungen vorbehalten.

Lieferfristangaben sind annähernd und ohne Verbindlichkeit für uns. Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel und Verkehrsmangel entbinden uns auf alle Fälle für die Dauer der Störung von der vorgesehenen Lieferzeit. Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können wir nicht anerkennen.

Preise sind freibleibend. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Preisänderungen werden mit Ankündigung an den Kunden mitgeteilt.

Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Angaben des Bestellers – immer nur nach vorheriger Absprache und mit Kundenfreigabe!

Garantie leisten wir für beste und sachgemäße Ausführung. Wir stellen nur 1A Ware her. Für fehlerhafte Turnier- oder Fun-Bälle, deren Mängel auf Material- oder Bearbeitungsfehler zurückzuführen sind, liefern wir kostenlosen Ersatz oder erteilen nach unserer Wahl eine Gutschriftsanzeige. Durch falsche Behandlung oder infolge starker Abnutzung unbrauchbar gewordene Bälle können wir nicht ersetzen. Schadenersatz und Verzugsstrafen infolge berechtigter Beanstandungen sind ausgeschlossen.

Mängel können nur innerhalb 5 Tagen nach Eingang der Waren gerügt werden. Die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge hat der Besteller nachzuweisen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als bedingungsgemäß ausgeführt.

Zahlung hat in verlustfreier Kasse zu erfolgen. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen netto. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor.

Eigentumsrecht an der gelieferten Ware behalten wir uns vor. Unsere Lieferungen bleiben bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund unser Eigentum. Unsere verlängerten Eigentumsvorbehalte gelten grundsätzlich als vereinbart.

Mit Entgegennahme der Ware gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als anerkannt.

Beim Geschäft auf laufende Rechnung dient das uns vorbehaltene Eigentum zur Sicherung des für uns offenen Saldos. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller ist, solange er sich nicht im Zahlungsverzug oder in Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert der Besteller die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne dass es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere offenen Forderungen oder den zu unseren Gunsten bestehenden Saldo um mehr als 20 %, so sind wir für den übersteigenden Wert zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet.

Wenn während der Vertragsdauer eine ungünstige Entwicklung der Kreditfähigkeit des Kunden bekannt wird oder wenn seitens des Käufers die Zahlung fälliger Rechnungen nicht bedingungsgemäß erfolgt, so werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig, wobei wir uns das Rücktrittsrecht für laufende Bestellungen vorbehalten.

Für sämtliche Lieferungen sind unsere Verkaufsbedingungen allein maßgebend unter Ausschluss aller von den Abnehmern etwa gestellten gegenteiligen Bezugsbedingungen. Eine ausdrückliche Ablehnung gegenteiliger Bezugs- bzw. Einkaufsbedingungen durch uns ist nicht erforderlich, da der Besteller durch die Annahme unserer Angebote unsere Verkaufsbedingungen anerkennt. Abweichende Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn wir diese vorher schriftlich anerkannt haben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Remscheid.